Leben/Entstehung
Die „Kaiserhymne“, ursprünglich bekannt unter dem Titel „Gott! erhalte den Kaiser!“, entstand in einer politisch turbulenten Zeit. Ende des 18. Jahrhunderts, geprägt von den Revolutionskriegen und dem Aufstieg des französischen Nationalismus mit seiner Hymne „La Marseillaise“, verspürte das Haus Habsburg einen dringenden Bedarf nach einem eigenen musikalischen Symbol für Einheit und patriotische Identifikation. Kaiser Franz II./I. selbst beauftragte seinen Polizeiminister Graf Saurau im Dezember 1796 mit der Schaffung einer solchen Hymne, die in der Tradition der englischen „God Save the King“ stehen sollte.
Die Wahl fiel auf Joseph Haydn (1732–1809), den damals schon berühmtesten Komponisten deutscher Zunge, der nach seinen erfolgreichen London-Reisen nach Wien zurückgekehrt war und die Wirkung der britischen Nationalhymne aus eigener Anschauung kannte. Den Text verfasste der kaiserliche Rat Lorenz Leopold Haschka (1749–1882). Haydn komponierte die Melodie Ende 1796, und die offizielle Uraufführung fand am 12. Februar 1797, dem Geburtstag Kaiser Franz II./I., in allen Theatern der Monarchie statt. Die Hymne war ein sofortiger Erfolg und wurde schnell zu einem unverzichtbaren Bestandteil des öffentlichen Lebens im Kaiserreich.
Werk/Eigenschaften
Haydns „Kaiserhymne“ ist ein Meisterwerk an schlichter Erhabenheit und melodischer Eingängigkeit. Die Komposition in G-Dur ist für Solostimme, Chor und Orchester konzipiert, wobei Haydn selbst zahlreiche Bearbeitungen für verschiedene Besetzungen anfertigte, darunter eine für Klavier und Gesang sowie für Streichquartett. Die Melodie zeichnet sich durch ihre diatonische Klarheit und ihre noble, gesangliche Linie aus, die ohne komplexe harmonische oder rhythmische Verschleierungen direkt ins Herz trifft. Ihr Aufbau ist strophisch, was eine leichte Memorierbarkeit und Verbreitung ermöglichte. Die vier Strophen von Haschkas Text preisen den Kaiser und das Reich in einer würdevollen, jedoch zugänglichen Sprache.
Die musikalische Genialität Haydns zeigt sich in der zeitlosen Qualität der Melodie, die sowohl feierlich als auch tröstlich wirken kann. Sie ist harmonisch fundiert und bewegt sich in einem überschaubaren Tonumfang, wodurch sie auch von musikalisch ungeschulten Personen leicht gesungen werden konnte. Diese Eigenschaften trugen maßgeblich zur raschen Akzeptanz und tiefen Verankerung der Hymne im Bewusstsein der Bevölkerung bei.
Bedeutung
Die „Kaiserhymne“ wurde umgehend zur offiziellen Staatshymne der Habsburgermonarchie und blieb dies bis zu deren Ende 1918. Sie symbolisierte über Generationen hinweg die Einheit und Beständigkeit eines Vielvölkerstaates. Ihre Bedeutung reicht jedoch weit über die Funktion einer bloßen Staatshymne hinaus.
Am prominentesten manifestiert sich Haydns Würdigung seines eigenen Werkes im zweiten Satz seines Streichquartetts C-Dur op. 76 Nr. 3, dem sogenannten „Kaiserquartett“, wo er die Melodie als Thema für einen Satz mit Variationen verwendet. Diese Bearbeitung festigte den kanonischen Status der Melodie in der Kunstmusik.
Historisch bedeutsam ist die spätere Adaption der Melodie: 1841 dichtete August Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf der Insel Helgoland das „Lied der Deutschen“ zur Melodie von Haydns Kaiserhymne. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Melodie mit einem neuen Text als Hymne Deutschösterreichs verwendet. Seit 1922 ist das „Lied der Deutschen“ mit Haydns Melodie die Nationalhymne Deutschlands, wobei seit 1991 nur die dritte Strophe gesungen wird.
Die „Kaiserhymne“ bleibt ein Denkmal für Joseph Haydns kompositorische Meisterschaft, seine Fähigkeit, tiefgründige Emotionen in einfacher, doch erhabener Form auszudrücken. Ihre doppelte Funktion als einstige Kaiserhymne Österreichs und heutige Nationalhymne Deutschlands verleiht ihr eine einzigartige Stellung in der Musikgeschichte und macht sie zu einem der bekanntesten und einflussreichsten musikalischen Werke des europäischen Kulturraums.